Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) 2025

Buchungsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle darüber hinausgehenden, vom Hotel erbrachten Leistungen und Lieferungen. Darunter fallen insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten, gastronomischen Services sowie sonstigen Serviceleistungen des Hotels.

2. Unter- oder Weitervermietung
Die Unter- oder Weitervermietung der vom Hotel überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dies gilt auch für die Verwendung von Hotelzimmern für Veranstaltungen oder sonstige Zwecke, die über die reine Beherbergung hinausgehen. Im Hinblick auf § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird darauf hingewiesen, dass eine Abbedingung dieses Paragrafen erfolgt, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Anwendung der AGB des Kunden
Die AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Das Hotel ist nicht verpflichtet, eine Buchung schriftlich zu bestätigen, eine solche Bestätigung erfolgt jedoch auf Wunsch des Kunden.

2. Vertragspartner
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Bestellt ein Dritter für den Kunden, haftet dieser dem Hotel gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, verjähren in fünf Jahren.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Verpflichtungen des Hotels
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Minderung der vereinbarten Leistungen ist nur mit Zustimmung des Kunden und des Hotels möglich.

2. Zahlungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise für die gebuchten Zimmer sowie für die in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen des Hotels zu zahlen. Dies schließt auch Leistungen ein, die durch den Kunden veranlasst sind und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Preisänderungen
Sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate beträgt und der Preis des Hotels für vergleichbare Leistungen steigt, ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis um maximal 5% zu erhöhen. Ferner sind Preisänderungen zulässig, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der gebuchten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel diese Änderungen akzeptiert.

4. Zahlung und Fälligkeit
Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im Fall von Zahlungsverzug wird dem Hotel zusätzlich ein Schadenersatzanspruch für die Kosten des Verzugs eingeräumt.

5. Vorauszahlungen
Das Hotel kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, die Höhe der Vorauszahlung sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich festgelegt.

6. Aufrechnung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit einer unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufzurechnen oder eine Minderung vorzunehmen.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung, No-Show)

1. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine solche Zustimmung nicht, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis aus dem Vertrag zu zahlen, auch wenn er die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Hotel seine Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt und ein Festhalten am Vertrag für den Kunden unzumutbar ist.

2. Frist für den Rücktritt
Sofern eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Hotel Schadensersatzansprüche entstehen. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist erlischt das Rücktrittsrecht, es sei denn, das Hotel hat die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Kunden verletzt.

3. Einsparungen durch Nichtinanspruchnahme
Für Zimmer, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, wird das Hotel die Einkünfte aus einer anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.

4. Pauschalierung des Schadens
Das Hotel ist berechtigt, den Schaden, der durch die Nichtinanspruchnahme der Zimmer entsteht, pauschal zu berechnen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen.

V. Rücktritt des Hotels

1. Rücktritt aus Sachgründen
Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wird oder wenn eine unverzügliche Zahlung erforderlich ist. Das Hotel kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbracht hat.

2. Rücktritt aus höherer Gewalt
Das Hotel kann bei höherer Gewalt oder anderen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Hotels liegen, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich wird.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Zimmerbereitstellung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Das Hotel kann das Zimmer nach eigenem Ermessen und nach Verfügbarkeit zuteilen.

2. Anreise und Abreise
Die Zimmer sind dem Kunden ab 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung zu stellen. Eine frühere Bereitstellung der Zimmer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr zu räumen.

3. Spätere Abreise
Für eine spätere Abreise kann das Hotel eine zusätzliche Gebühr erheben. Diese beträgt bis 18:00 Uhr 50% des Zimmerpreises und ab 18:00 Uhr den vollen Zimmerpreis.

VII. Haftung des Hotels

1. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet das Hotel nicht. Im Falle von Mängeln oder Störungen wird das Hotel nach Kenntnisnahme oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, mit zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung beizutragen.

2. Haftung für eingebrachte Sachen
Die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen ist auf maximal EUR 3.500,00 pro eingebrachter Sache begrenzt. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftungshöchstgrenze EUR 800,00. Eine Haftung entfällt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme angezeigt wird.

3. Haftung für Stellplätze
Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust von Fahrzeugen oder deren Inhalten, die auf dem Hotelgelände abgestellt oder rangiert werden, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

4. Haftung für Weckaufträge und Post
Das Hotel haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten für Weckaufträge, Nachrichten und Postsendungen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der AGB müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Der ausschließliche Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz des Hotels, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht und das Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

4. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall tritt an die unwirksame Bestimmung eine gesetzliche Regelung.

Erweiterte Buchungsbedingungen für Gruppen und Vereine

1. Hauptsaisonzuschlag
Vom 15. Mai bis 15. Oktober erhöht sich der Übernachtungspreis inkl. Frühstücksbuffet pro Person und Nacht um 3,00 € (Hauptsaisonzuschlag). Dies gilt auch für alle Pauschalangebote während dieses Zeitraums.

2. Mehrwertsteuer
Unsere Preise basieren auf den derzeit geltenden Mehrwertsteuersätzen. Änderungen der Mehrwertsteuer führen zu einer entsprechenden Anpassung unserer Preise.

3. Gruppenpreise
Unsere Gruppenpreise gelten ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Eine Ausnahme stellt das Arrangement „A lustige Sach´“ dar, das ab 10 Personen buchbar ist.

4. Besichtigungsfahrten
Besichtigungsfahrten müssen mit dem eigenen Bus durchgeführt werden. Sollte der Transport mit einem örtlichen Busunternehmen stattfinden, wird dies gesondert berechnet.

5. Änderung der Programmabläufe
Wir behalten uns das Recht vor, die Programmabläufe innerhalb der Pauschalen aus organisatorischen Gründen anzupassen oder zu ändern.

6. Anpassung des Programms
Das Programm kann auf Wunsch des Kunden beliebig erweitert, verkürzt oder modifiziert werden.

7. Reservierung
Eine definitive Reservierung kommt erst nach der Buchungsbestätigung durch uns zustande.

8. Stornierung
Kostenfreie Gesamtstornierungen sind bis 8 Wochen vor Anreise möglich. Danach beträgt die Stornogebühr 80 % der Auftragssumme. Einzelne Zimmer oder Personen können bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Ausnahme: Für Fahrten über Weihnachten und Silvester gelten abweichende Stornobedingungen. Diese werden im jeweiligen Vertrag individuell vereinbart.

9. Buchungsstandmeldungen
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den aktuellen Buchungsstand in regelmäßigen Abständen an das Hotel zu melden. Die erste Buchungsstandsmeldung muss mindestens 3 Monate vor Anreise erfolgen.

Familie Georg Leisgang
Stand März 2025
Gasthof „Zum Storch“ Schlüsselfeld

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission
https://ec.europa.eu/consumers/odr/